Die Stiftungsgremien
Aus der Mitte der Stiftungsmitglieder werden satzungsgemäß fünf Personen in den VORSTAND gewählt, die übrigen 16 bilden den BEIRAT. Die Amtsperiode des Vorstandes beträgt 3 Jahre, einmalige Wiederwahl ist zulässig. Dank dieser Regelung konnte in den zurückliegenden 25 Jahren ein immer wieder belebender Wechsel erreicht werden.
Den Vorstand bilden nachfolgende Personen:
Gerda Besier-Reus (Stiftungsvorsitzende)
Malte Borges (stv. Stiftungsvorsitzender)
Jusutus Jeep (Finanzen)
Thomas Maske (Protokoll)
Claudia Behne (Öffentlichkeitsarbeit)
Der Beirat
Die Amtsperiode im Beirat beträgt 5 Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Der Beirat besetzt diese Funktionen:
Vorsitz
Stellvertretung
2 Kassenprüfer
Der Beirat verfügt gegenüber dem Stiftungsvorstand über das Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrecht. Er entscheidet über die Entlastung des Vorstandes. Neben ihren eigenständigen Sitzungen laden die Vorsitzenden beider Gremien zusammen zur „Gemeinsamen Sitzung“ von Vorstand und Beirat ein.